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Stefan Mross: Ärger nach Ausstrahlung

Juristischer Ärger. Grund ist ein Lied in der Sendung „Immer wieder sonntags“ mit Stefan Mross.

Stefan Mross
Credit: © SWR/Wolfgang Breitenbacher

„Immer wieder sonntags“ ist eine klassische Gute-Laune-Sendung, die den Fans in der ARD regelmäßig ein Lächeln ins Gesicht zaubert. Doch im Hintergrund hat es heftig gebrodelt. Es geht um Stefan Mross und um eine folgenschwere Parodie.

Seit 1995 läuft „Immer wieder sonntags“. Vor 16 Jahren übernahm Stefan Mross das Kommando in dieser Traditions-Sendung, die aus dem Europa-Park in Rust ausgestrahlt wird. Die Zuschauer durften in der langen Historie schon viele besondere Momente erleben.

Heftige Konsequenzen nach Auftritt

Auch DIESES Ereignis bleibt unvergessen. „Die Geschichte Deines Lebens“ ist eine Rubrik in Mross‘ Unterhaltungssendung. Einmal hatte der Moderator die Rentnerin Uschi zu Gast, die einst Fluglehrerin war. Wie immer widmete Stefan seinem Gast ein Lied, bei dem ein Hit umgetextet wird. Im Falle von Uschi war es „Über den Wolken“ von Reinhard Mey. So sehr Uschi sich über ihren persönlichen Song freute, so sehr hat sich anscheinend Reinhard Mey über die Nutzung seines Liedes geärgert. Kurzerhand schickte er seine Anwälte los, die ARD musste den Teil der Sendung rausschneiden und ist somit auch in der Mediathek nicht mehr zu finden.

Juristische Schritte

Gegenüber „BILD“ teilte die Produktion von „Immer wieder sonntags“ mit, dass man nach einer einvernehmlichen Rücksprache mit Meys juristischen Vertretern den Titel „Über den Wolken“ aus der Mediathek zu entfernen. Es ist nichts Neues, dass der Berliner Liedermacher sehr eigen mit seinen Texten und Melodien ist. Er und auch sein Plattenlabel sollen gegen jede missbräuchliche Nutzung seiner Werke vorgehen, so heißt es.

Für Stefan Mross war das nicht der erste Ärger!

Bereits im Juli 2020 hatte der Moderator genau aus denselben Gründen Ärger mit Friedel Geratsch, dem Frontmann der Münchener Kombo „Geier Sturzflug“. Damals hatte Mross für seine Sendung den Klassiker „Bruttosozialprodukt“ ohne vorherige Genehmigung einfach umgedichtet und damit den Frontmann verärgert. Dazu erklärte die Produktion gegenüber der BILD, dass es sich um Parodien handle und man keinerlei Urheberrechte verletzten würde, da man sich an die wesentlichen Merkmale einer Parodie halten würde und es somit nicht notwendig sei, um eine Freigabe zu bitten. Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA sieht das anders: Derzeit könne man nicht beurteilen, ob eine Parodie vorliege. Somit wäre ein neuer Text auf eine bekannte Melodie eine Bearbeitung. Schade ist es besonders für Uschi. Die 80-jährige Fluglehrerin hätte sich ihren großen Auftritt sicher gerne noch einmal angesehen…

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