Schon lange fiebern NDW-Star Markus Mörl (60) und seine Partnerin Yvonne König (49) auf ihren großen Tag hin. Nach mehr als sieben Anträgen ist es am kommenden Samstag nun endlich soweit: Das Schlager-Traumpaar wird sich in Assmannshausen bei Rüdesheim das langersehnte Ja-Wort geben. RTL II überträgt die Feierlichkeiten live im Fernsehen.
Eigentlich könnte alles so schön sein, wären da nicht die schweren Vorwürfe, welche ihre Brautausstatterin nun laut König gegen sie erhebt. „Yvonne König hat versucht sich ihr Kleid zu erschleichen“, erzählt uns Meike B. aus Frankfurt. „Ich wollte ihr nur unter die Arme greifen. Meine Gutmütigkeit wurde ausgenutzt.“ Nun fordert sie laut eigener Aussage das Geld zurück. 2890 Euro hätte das Kleid gekostet, was König sich ausgesucht habe.
Für Yvonne König sei dies alles nur erstunken und erlogen. „Bei der BILD-Sommerparty im letzten Jahr habe ich Meike kennengelernt. Dort wollte sie unbedingt, dass ich an meiner Hochzeit ein Kleid von ihr trage“, berichtet König. „Nur deswegen bin ich nach Frankfurt gefahren, um ein Kleid von ihr anzuprobieren. Das war auch solange kein Problem, bis ich sie aufgrund von Corona von der Hochzeit ausladen musste. Wir mussten die Gästeanzahl um die Hälfte reduzieren. Natürlich haben da Familie und die engsten Freunde Vorrang.“
Dass Meike B. der zukünftigen Ehefrau von NDW-Star Markus Mörl bei der BILD-Sommerparty in Köln ein Kleid für die Hochzeit angeboten habe, bestätigen auch die Reality-Stars Hubert Fella und Matthias Mangiapane. Die beiden gegenüber Schlager.de: „Sie hat Yvonne das Kleid mehrfach am Abend angeboten. Das haben wir alle mitbekommen.“
Brautausstatterin Meike B. sieht das jedoch anders. Sie behauptet, dass Yvonne sie manipulieren wollte, um das Kleid umsonst zu bekommen. „Als wir bei der Anprobe für RTL II gedreht haben, hat sie mir immer wieder gesagt, dass ich mich als ihre Freundin ausgeben und in die Kamera sagen soll, dass ich ihr das Kleid schenke“, so Meike B. Laut König war alles genau umgekehrt: „Sie hat mich erpresst und den Gürtel immer enger geschnallt.“
Auch Yvonnes Ehemann in spe, Markus Mörl, ist fassungslos: „Es war nie die Rede davon, dass wir das Kleid geschenkt haben wollten. Nach der Hochzeit schicken wir es wieder zurück und zahlen auch die Reinigung.“
Yvonne König: Das Kleid will sie trotzdem anziehen
Der kommende Samstag sollte für Yvonne König eigentlich der schönste Tag ihres Lebens werden. Die Glücksgefühle beginnen jetzt bei ihr jedoch ein wenig zu schwinden: „Ich wollte das Kleid bereits vor sechs Wochen zurückgeben, da ich wirklich nichts gutes geahnt habe. Da wir aber die Aufzeichnungen für die Einspieler alle bereits fertig hatten, wäre es sehr umständlich gewesen, diese komplett rauszuschneiden und alles nochmal neu zu drehen.“
Meike B. will sich auf eine derartige „Schlammschlacht“ gar nicht einlassen, erzählte sie im Gespräch mit Schlager.de. Sie selbst habe die Produktionsfirma kontaktiert und darum gebeten, dass man die Einspieler mit ihr nicht ausstrahle. Ob der Beitrag am Samstag dann im TV zu sehen ist, wisse man nicht. Und egal ob er gezeigt wird oder nicht, für Yvonne König ist eine Sache klar: „Ich werde das Kleid anziehen. Jetzt, vier Tage vor der Hochzeit, bekomme ich auch gar kein anderes mehr.“ Sie selbst habe zahlreiche andere Brautmodenausstatter gehabt, die ihr Kleider angeboten hätten. Auf das Kleid von Meike B. sei sie nicht angewiesen. Das Kleid, welches laut Aussage von Meike B. 2.890 Euro kosten soll, will sie nicht bezahlen. „Ich habe viele eidesstattliche Versicherungen darüber, dass sie mir das Kleid stellen wird. Wer mich kennt weiß auch, dass ich absolut keine Kleidträgerin bin und niemals fast 3.000 Euro für ein Brautkleid ausgeben würde.“
Brautausstatterin Meike B. hat hierfür jedoch nur wenig Verständnis. Sie selbst würde sich persönlich in so einem Kleid nicht wohlfühlen, das so negativ vorbelastet sei, erzählt sie.
Ob König sich das Kleid nun angeblich erschlichen hat oder Brautausstatterin Meike B. sich nur am Ruhm der beiden TV-Stars bereichern wollte? Man weiß es nicht. König kündigt jedenfalls rechtliche Schritte an.