Dieter Bohlen wird der Pop-Titan genannt. Einen anderen Titel hat wer sich auch auch buchstäblich verdient: Kohle-König! Auf 135 Millionen Euro wird sein Vermögen geschätzt. An seine Bald-Ehefrau und die drei Kinder hat er dabei auch schon gedacht: Er will eine „Dieter Bohlen Stiftung“ gründen: lange Nase fürs Finanzamt. Und Erbstreitigkeiten ausgeschlossen!
Diese Zahlen haben es in sich: Laut „vermoegenmagazin.de“ soll das Vermögen von Dieter Bohlen etwa 135 Millionen Euro betragen. Vierlgeld macht noch mehr Geld– wenn man es arbeiten lässt. So schätzt das Magazin, dass Bohlens Kontostand in den Jahren 2022 und 2023 um jeweils weitere zehn Millionen Euro wächst.
Dieter Bohlen: Auch sein letztes Hemd hat keine Taschen
Wie er das macht, hat er in einem „Bunte“-Interview verraten: „Ich habe mein Geld gut in Immobilien angelegt. Und bin ein sparsamer Mensch. Ich brauche keine Jacht, keine Insel, keine teuren Autos, keine wertvollen Bilder. Meine Ferrari-Zeit ist lang her. Ich habe auch in meinem Haus nichts Wertvolles. In meinem Haus habe ich nie mehr als 100 Euro.“
Meine Frau und meine Kinder haben ein tolles Leben.
Dieter Bohlen
Das letzte Hemd hat keine Taschen, wie der Volksmund sagt. Soll heißen: Man kann es nicht mit ins Grab nehmen. Will Bohlen, der ger4ade erst 70 geworden ist, auch nicht. Sein Plan ist von Familienliebe getrieben. Sparen und vorsorgen. Dieter Bohlen: „Sparsam heißt ja nicht geizig. Meine Frau und meine Kinder haben ein tolles Leben. Und sie werden später einiges erben. Aber ich überlege auch, eine Dieter-Bohlen-Stiftung zu gründen.“
Was der Sinn einer solchen Stiftung, im Falle Bohlen wahrscheinlich eine Familienstiftung ist, hat „Ratgeber Stiftung“ mal so erklärt: Eine Familienstiftung schützt des Vermögens vor Erbstreitigkeiten. Anders als bei einer gewöhnlichen Erbschaft wird das Vermögen in einer Stiftung verwahrt, nicht vererbt. Hinterbliebene können keine Ansprüche erheben. Mit einer entsprechenden Satzung könnte also Dieter Bohlen sein Vermögen so zuteilen, wie er es möchte. Seine Entscheidungen wären unanfechtbar.
Aber da ist noch ein nicht unerheblicher Grund, sich für eine Stiftung zu entscheiden, Stichwort: Steuerklassen-Privileg. Da das Vermögen zumeist auf eine Stiftung durch eine Schenkung übertragen wird, bietet die Berechnung der Schenkungssteuer einen enormen Vorteil Schenkungen, die über dem Freibetrag liegen, werden mit der günstigeren Steuerklasse I besteuert werden (ansonsten Steuerklasse III). Außerdem gewährt der Gesetzgeber der Stiftung zwei fiktive Kinderfreibeträge in Höhe von je 400.000 Euro, also insgesamt 800.000 Euro – unabhängig davon, wie viele Kinder der Stifter hat und ob die Nachkommen bereits Kinderfreibeträge in Anspruch genommen haben. Dieter Bohlen von Pop und Zaster – Dummheit kann man diesem Mann ganz sicher nicht nachsagen.