Am Dienstag hätte Michael Wendler eigentlich zu seinem Prozess in Dinslaken erscheinen sollen – doch der Schlagerstar hat diesen wichtigen Termin erneut sausen lassen. Nun greifen die Richter durch: Haftbefehl gegen den Wendler! Was er dazu sagt, lest Ihr hier…
Gegen Michael Wendler läuft ein Verfahren wegen Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung in zwei Fällen. Heute sollte sich der 49-Jährige der Justiz in Deutschland stellen – doch es kam anders. Laut „BILD“ hat der Wendler am Montagabend bei Gericht den Antrag, dass er sich anwaltlich vertreten lassen möchte, gestellt.
Keine Greencard?
Das erneute Schwänzen des Musikers habe die Richterin dazu veranlasst, einen Sitzungshaftbefehl gegen Michael Wendler zu beantragen. Die Wahrscheinlichkeit wird dadurch immer größer, dass der Sänger aus den USA abgeschoben wird. Laut „BILD“ besitzt der Wendler nur ein befristetes Visum für die USA. Sollte der Schlagerstar vorbestraft werden, dann würde er keine Greencard für einen Dauer-Aufenthalt in den Staaten erhalten.
Vorbestraft?
Und genau dieses Problem droht dem Wendler nun massiv. Ein Richter verrät „BILD“: „Der Angeklagte wurde auf diplomatischem Wege mithilfe der US-Behörden geladen. Im Falle seines Nichterscheinens könnte der von ihm angefochtene Strafbefehl rechtskräftig werden. Dann wäre er vorbestraft.“ Man darf gespannt sein, ob der Wendler bald wieder nach Deutschland zurückkehrt.
Michael Wendler: Erstes Statement nach Haftbefehl
Nun hat sich der Schlagerstar endlich zu Wort gemeldet. Auf seinem Telegram-Kanal schreibt er nun ausführlich:
„Ich weise alle Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg von mir. ICH HABE DIE MIR VORGEWORFENEN TATEN NICHT BEGANGEN.“ Wendler verteidigt sich, weist die Vorwürfe von sich: „Ich stelle mich den gegen mich erhobenen Vorwürfen, die haltlos sind.“ Er habe seinem Verteidiger eine schriftliche Vollmacht erteilt, ihn zu vertreten, daher sei seine Anwesenheit überflüssig gewesen und nun verstehe der Sänger nicht, warum: „Vor diesem Hintergrund kann ich die Entscheidung des Amtsgerichts Dinslaken nicht nachvollziehen einen sogenannten SITZUNGSHAFTBEFEHL zu erteilen. Man hätte den Hauptverhandlungstermin am gestrigen Tage durchführen können. MEIN ANWALT WAR MIT ALLEN RECHTLICHEN VOLLMACHTEN AUSGESTATTET.“ Es scheint, als würde die Situation ein wenig aus dem Ruder zu geraten: „Die Ausstellung eines SITZUNGSHAFTBEFEHL ist daher völlig grundlos Erfolg und dient wohl möglich nur der Stimmungsmache und Vorverurteilung.“ Einem deutschen Gericht „Stimmungsmache“ vorzuwerfen, ist mutig. Dennoch gilt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung. Es bleibt also spannend…